KLEINGEDRUCKTES


Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Staatstheaters Cottbus

1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern einerseits und der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus - Staatstheater Cottbus andererseits. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für Anrechtsinhaber und Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese Bedingungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne sowie die Anfangszeiten der Veranstaltungen sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Staatstheaters Cottbus ersichtlich. Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen.

3. Eintrittspreise
Die jeweils gültigen Eintrittspreise werden vom Staatstheater Cottbus veröffentlicht. Für Sonderveranstaltungen und Gastspiele können besondere Regelungen getroffen werden.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen ausschließlich gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises im Besucher-Service und an den Kassen der Spielstätten gewährt. Die Vorlage solcher Nachweise nach Erwerb der Eintrittskarten berechtigt nicht zur Rückerstattung des etwaigen Differenzbetrages zum gezahlten Kartenpreis. Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, den Kreis der berechtigten Personengruppen zu ändern.
Für Premieren und auf allen Plätzen in der Platzgruppe „Loge“ werden keine Ermäßigungen gewährt.

4. Kartenabgabe
Kartenvorverkauf
Der Vorverkauf für die Spielzeit erfolgt im Voraus zu den in den Veröffentlichungen des Staatstheaters Cottbus genannten Zeiten. Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer zu beschränken.

Gültigkeit
Eintrittskarten, Gutscheine oder andere Wertvordrucke des Staatstheaters Cottbus gelten nur für den darauf vermerkten Veranstaltungstermin oder Zeitraum.

Vorbestellungen und Abholung
Vorbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs persönlich, telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post entgegengenommen. Eingehende Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Bestellung ist dann verbindlich, wenn sie vom Besucher-Service bestätigt ist.
Für die Abholung bestellter Karten sind die vom Besucher-Service mitgeteilten Reservierungsfristen verbindlich. Bestellte und noch nicht bezahlte Karten sind innerhalb der Reservierungsfrist im Besucher-Service des Staatstheaters Cottbus abzuholen.
Erfolgt die Abholung und Bezahlung bestellter Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese nach Ablauf der Reservierungsfrist für den Verkauf freigegeben.
Fristverlängerungen für Reservierungsfristen können gewährt werden, wenn diese schriftlich
(per E-Mail, per Fax oder per Post) beim Besucher-Service vor Ablauf der ursprünglichen Reservierungsfrist eingehen.
Bereits bezahlte Karten können auf Wunsch gegen Berechnung einer Gebühr von 2,50 Euro zugesandt werden. Kosten und Risiken der Versendung trägt der Besteller.

Ergänzende Regelungen oder abweichende Bedingungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden vom Staatstheater Cottbus veröffentlicht.

Weiterverkauf
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Gestattung des Staatstheaters Cottbus zulässig. Das Staatstheater Cottbus haftet nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter.

Bereitstellung an der Abendkasse
Als Abendkasse wird jede Kartenverkaufskasse der jeweiligen Spielstätte bezeichnet.
Die Abendkasse öffnet jeweils 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung in der jeweiligen Spielstätte. Besucher der aktuellen Vorstellung werden bevorzugt behandelt.
Für die Abendkasse reservierte Karten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bereit, nach Ablauf dieses Zeitraums erlischt die Reservierung. Für die Abendkasse wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 1 Euro pro Karte erhoben. Bei Nichtabholung der Karten an der Abendkasse kann dem Besteller der Kartenpreis in Rechnung gestellt werden.

Gruppenbestellungen
Bestellungen für Gruppen ab 20 Personen werden nur schriftlich entgegengenommen. Für Besuchergruppen, deren Mitglieder keinen Anspruch auf eine andere Ermäßigung haben, gelten folgende Gruppenermäßigungen: ab 10 Personen 5% auf den Gesamtpreis, ab 20 Personen 10% auf den Gesamtpreis, ab 30 Personen 15% auf den Gesamtpreis. Ausgenommen sind Gruppen aus Schulen und Kindereinrichtungen.
Sofern für Gruppen bestellte Karten nicht bis 5 Tage vor der Veranstaltung abgeholt werden oder die Bestellung nicht bis zu diesem Zeitpunkt (per E-Mail, per Fax oder per Post) storniert wurde, kann dem Besteller der Kartenpreis in Rechnung gestellt werden.

Bezahlung
Die Bezahlung in bar kann im Besucher-Service, an der Abendkasse im Großen Haus und in jeder Nebenspielstätte erfolgen, die Bezahlung mit EC-Karte ist nur im Besucher-Service und an der Abendkasse im Großen Haus möglich.

Werden im Freiverkauf erworbene Eintrittskarten versandt, sind diese innerhalb einer 14-tägigen Zahlungsfrist nach Erhalt und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto unter Zusatz der Rechnungsnummer zu bezahlen.

Reklamationen
Der Besteller bzw. Käufer von Eintrittskarten ist verpflichtet, diese unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen und alle Mängel unverzüglich vor dem Veranstaltungstag beim Besucher-Service des Staatstheaters Cottbus anzuzeigen. Reklamationen können nur gegen Rückgabe der Originalkarten geprüft werden. Nach Ablauf des Veranstaltungstages sind Reklamationen grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Kartenrückgabe
Das Staatstheater Cottbus ist nicht verpflichtet, verkaufte Karten zurückzunehmen. In begründeten Fällen können bereits gekaufte Karten gegen eine andere Veranstaltung getauscht werden.
Für Open-Air-Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen, die vom Staatstheater Cottbus im Einzelfall festgelegt und auf geeignetem Wege bekannt gemacht werden.

Wird ein anderes Werk gespielt als das beim Kauf der Eintrittskarten angekündigte, können die nicht entwerteten Originalkarten bis 10 Tage nach dem betreffenden Veranstaltungstermin im Besucher-Service gegen einen Theatergutschein getauscht oder gegen Erhalt des Kartenpreises zurückgegeben werden. Das gilt auch bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung. Bei Veranstaltungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Veranstaltung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld gegen Rückgabe der Originalkarten beim Besucher-Service innerhalb von 10 Tagen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei anderen Anbietern erworbene Eintrittskarten können nur dort zurückgegeben werden.

Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
Bei Aufführungsausfällen infolge Streik oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.

6. Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, sofern er glaubhaft machen kann, welche Eintrittskarte er erworben hat.

7. Einlass
Die Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet.
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Platz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen der Abendspielleitung, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Veranstaltung gewährt werden kann. Besuchern des Großen Hauses am Schillerplatz, die sich verspätet haben, können bis zur Veranstaltungspause grundsätzlich nur freie Plätze im 2. Rang zur Verfügung gestellt werden.
Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, für ausgewählte Veranstaltungen keinen Nacheinlass zu gewähren.

8. Garderobe
Die Garderobengebühr für Veranstaltungen des Staatstheaters Cottbus ist im Eintrittspreis enthalten.
Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nicht erwünscht.
Der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum ist nicht gestattet.
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn alle anderen Besucher ihre Garderobe bereits erhalten haben und der Besucher glaubhaft machen kann, dass er der berechtigte Empfänger ist.
Der Verlust einer Garderobenmarke sowie vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke können dem Besucher die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt werden.
Die Aufbewahrung von sperrigen Gegenständen, Wertgegenständen und Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

9. Fundsachen
egenstände aller Art, die in den Spielstätten des Staatstheaters Cottbus gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 865 bis 984 BGB.

10. Hausrecht
Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Privatpersonen ist es nicht gestattet, in den Kassenhallen oder generell in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann das Staatstheater Cottbus den Differenzbetrag erheben, der sich aus einem etwaigen Wechsel der Platzkategorie ergibt, oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Veranstaltung verweisen.
Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Veranstaltung auszuschalten.
Das Rauchen ist im Staatstheater Cottbus nur an den dafür gesondert ausgeschilderten Orten gestattet.
Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.

11. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern grundsätzlich untersagt. Eine unberechtigt entstandene Aufnahme ist auf Verlangen eines dazu Bevollmächtigten des Staatstheaters Cottbus unverzüglich zu löschen. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden. Im Falle einer Sendung oder Veröffentlichung können die Besucher keinerlei Rechte oder Ansprüche gleich welcher Art geltend machen.

12. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab der Spielzeit 2009/2010. Gleichzeitig treten die bisher geltenden jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Staatstheaters Cottbus außer Kraft.

Gerichtsstand ist Cottbus.

Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus
Staatstheater Cottbus