AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) – Staatstheater Cottbus

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) – Staatstheater Cottbus (nachstehend Staatstheater Cottbus genannt). Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins, weiterer Waren des Staatstheater Cottbus oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten die Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in den Abonnementsbedingungen des Staatstheater Cottbus keine speziellen Regelungen getroffen sind.

2. Spielpläne und Anfangszeiten

Die gültigen Spielpläne, Besetzungen sowie die Anfangszeiten der Veranstaltungen sind aus den regelmäßigen offiziellen Veröffentlichungen des Staatstheater Cottbus ersichtlich. Für die Angaben in dem Spielplan, auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen kann keine Gewähr übernommen werden. Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Eintrittspreise

Die geltenden Eintrittspreise werden für jede Spielzeit in der Regel neu festgelegt. Das Staatstheater Cottbus gibt diese in ihren Publikationen bekannt.

3.1. Ermäßigungen
Ermäßigungen erhalten Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, Schüler, Studenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr sowie Dienstleistende im Bundesfreiwilligendienst und in gleichgestellten Diensten; Behinderte, bei denen ein Begleiter im Ausweis vermerkt ist, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II sowie Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen beziehen.Ermäßigungsberechtigungsnachweise sind beim Kauf der Eintrittskarten sowie beim Einlass auf Verlangen vorzulegen. Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen und alle Plätze in der Platzgruppe „Loge“.
Die Vorlage solcher Nachweise nach Erwerb der Eintrittskarten berechtigt nicht zur Rückerstattung des etwaigen Differenzbetrages zum gezahlten Kartenpreis. Bestellungen für Gruppen ab 20 Personen werden nur schriftlich entgegengenommen. Für Besuchergruppen, deren Mitglieder keinen Anspruch auf eine andere Ermäßigung haben, gelten folgende Gruppenermäßigungen: ab 20 Personen 5% auf den Gesamtpreis, ab 30 Personen 10% auf den Gesamtpreis. Ausgenommen sind Gruppen aus Schulen und Kindereinrichtungen. Für Schulen und Kindereinrichtungen werden in der Regel besondere Ermäßigungen gewährt. Diese werden in der jährlich erscheinenden Spielzeitvorschau bzw. Vorschau der Theaterpädagogik veröffentlicht. Für weitere Sonderveranstaltungen wird die Ermäßigung von Fall zu Fall festgelegt.Sofern für Gruppen bestellte Eintrittskarten nicht bis 7 Tage vor der Veranstaltung abgeholt werden oder die Bestellung nicht bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) storniert wurde, kann dem Besteller der Eintrittskartenpreis in Rechnung gestellt werden.

4. Kartenabgabe

4.1. Kartenverkauf / Vorverkauf
Die Eintrittskarten sind an den Tages- und Abendkassen des Staatstheater Cottbus oder an den Vorverkaufsstellen des Staatstheater Cottbus erhältlich. In der Regel öffnet die Abendkasse eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, auch bei Vor- und Nachmittagsveranstaltungen. An den Abendkassen werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Dies gilt auch für die Vor- und Nachmittagskassen. Der Saison-Vorverkauf beginnt zu den in der Spielzeitvorschau und in den sonstigen Veröffentlichungen des Staatstheater Cottbus jeweils genannten Zeitpunkten. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Änderungen bleiben vorbehalten.

Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Eintrittskarten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Das Staatstheater Cottbus behält sich außerdem vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.

Über die Internetseite www.staatstheater-cottbus.de können Eintrittskarten, Geschenkgutscheine und Artikel erworben werden. Die Zahlung erfolgt über Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal. Die Option lässt sich über „Tickets“ unter den Vorstellungsterminen stehend im Internet Spielplan aufrufen.

Beim Kauf über die Internetseite www.staatstheater-cottbus.de kann der Geschenkgutschein per ticketdirect ausgedruckt oder per Post zugesandt werden (Versandkosten: EUR 3,50).

Bei Einlösung im Internet oder per Post wird über den Restbetrag ein neuer Geschenkgutschein ausgegeben. Geschenkgutscheine können nicht nachträglich auf eine bereits getätigte Bestellung angerechnet werden. Für verloren gegangene Geschenkgutscheine wird kein Ersatz geleistet.

4.2. Gültigkeit
Eintrittskarten, Wahlabonnementgutscheine, Umtauschscheine oder andere Wertvordrucke des Staatstheater Cottbus gelten nur für den darauf vermerkten Veranstaltungstermin oder Zeitraum.

Geschenkgutscheine sind gültig bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Ausstellung des Gutscheins.

4.3. Vorbestellungen und Abholung
Vorbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs persönlich, telefonisch und schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) entgegengenommen. Eingehende Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Bestellung ist dann verbindlich, wenn sie vom Besucherservice bestätigt ist.

Für die Abholung bestellter Eintrittskarten sind die vom Besucherservice mitgeteilten Reservierungsfristen verbindlich. Bestellte und noch nicht bezahlte Eintrittskarten sind innerhalb von 7 Tagen im Besucherservice des Staatstheater Cottbus abzuholen.

Erfolgt die Abholung und Bezahlung bestellter Eintrittskarten nicht innerhalb der Frist, werden diese nach Ablauf für den Verkauf freigegeben.

Bereits bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch gegen Berechnung einer Gebühr in Höhe von EUR 3,50 zugesandt werden. Kosten und Risiken der Versendung trägt der Besteller.

Ergänzende Regelungen oder abweichende Bedingungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden vom Staatstheater Cottbus veröffentlicht.

4.4. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von erworbenen Eintrittskarten ist zu einem höheren Preis als auf der Eintrittskarte angegebene Endpreis untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zugangsberechtigung der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.

4.5. Bereitstellung an der Abendkasse
Als Abendkasse wird jede Kartenverkaufskasse der jeweiligen Spielstätte bezeichnet.

In der Regel öffnet die Abendkasse eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, auch bei Vor- und Nachmittagsveranstaltungen.

Für die Abendkasse reservierte Eintrittskarten liegen bis 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bereit, nach Ablauf dieses Zeitraums erlischt die Reservierung. Für die Abholung an der Abendkasse wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von EUR 2,00 pro Eintrittskarte erhoben. Bei Nichtabholung der Eintrittskarten an der Abendkasse kann dem Besteller der Kartenpreis in Rechnung gestellt werden.

4.6. Bezahlung
Im Besucherservice, an der Abendkasse im Großen Haus und in jeder Nebenspielstätte wird Barzahlung akzeptiert. Die Bezahlung mit Debit Karten ist im Besucherservice, an den Abendkassen im Großen Haus und in der Kammerbühne möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Besucherservice und an der Abendkasse im Großen Haus mit Kreditkarte (VISA, MasterCard und American Express) zu zahlen.

Werden im Freiverkauf erworbene Eintrittskarten versandt, sind diese innerhalb einer 14-tägigen Zahlungsfrist nach Erhalt und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto unter Zusatz der Rechnungsnummer sowie der Kundennummer zu bezahlen.

4.7. Reklamationen
Der Käufer von Eintrittskarten ist verpflichtet, diese unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen und alle Mängel unverzüglich vor dem Veranstaltungstag beim Besucherservice des Staatstheater Cottbus anzuzeigen. Reklamationen können nur gegen Rückgabe der Originalkarten geprüft werden. Nach Ablauf des Veranstaltungstages sind Reklamationen grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Kartenrückgabe

Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Sofern aus Kulanzgründen eine Rückgabe zugelassen wird, ist dies nur gegen eine andere Veranstaltung oder Gutschein möglich. Differenzbeträge werden nicht erstattet.

Ersatz für verfallende Eintrittskarten wird nicht geleistet. Wird ein anderes Werk gespielt als das beim Kauf der Eintrittskarten angekündigte, können die nicht entwerteten Originalkarten bis zum Aufführungstermin gegen einen Theatergutschein getauscht oder gegen Erhalt des Kartenpreises zurückgegeben werden. Wird eine Vorstellung abgesagt, bemüht sich das Staatstheater Cottbus, eine Ersatzaufführung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Gutschein gewährt.

Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Eintrittskarten.

Bei Veranstaltungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Veranstaltung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld gegen Rückgabe der Originalkarten beim Besucherservice erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Für Open Air-Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen, die vom Staatstheater Cottbus im Einzelfall festgelegt und auf geeignetem Wege bekannt gemacht werden.

Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere wird für eine vom/von der Besucher*in, auch in Folge von höherer Gewalt, versäumte Vorstellung sowie verfallene Karten oder Gutscheine, kein Ersatz geleistet. Vergebliche Aufwendungen des Besuchers (Reisekosten u.ä.) können in keinem Fall ersetzt werden.

Bei offiziellen Wiederverkäufern erworbene Eintrittskarten können diese nur dort zurückgegeben werden.

6. Kartenverlust

Bei Verlust einer Eintrittskarte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche gegen das Staatstheater Cottbus auf Ausstellung einer Ersatzkarte.

Falls eine Ersatzkarte ausgestellt wurde, und es werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

7. Regelungen für den digitalen Kartenkauf

Im Spielplan besteht die Möglichkeit, unter www.staatstheater-cottbus.de Eintrittskarten online kaufen. Bei den Vorstellungsterminen stehend befindet sich der Link „Tickets“ über den Tickets im Webshop gebucht und direkt erworben werden. Die Zahlung erfolgt per PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkarte. Hierbei werden alle Kunden-, Auftrags- und Bezahldaten SSL-verschlüsselt übertragen.

7.1. Vertragsabschluss, Fälligkeit und Zahlung
Bei Ticketbestellungen über www.staatstheater-cottbus.de wird der Vertrag einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits verbindlich durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons geschlossen. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Zahlung.

7.2. Rückbuchung und Bankgebühren
Sollte durch fehlerhafte Eingabe der Bankverbindung oder Kreditkartendaten bzw. das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die anfallenden Bankgebühren in Höhe von mindestens EUR 3,00 werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.3. Kartenkauf per ticketdirect
Nach Abschluss des Kaufvorgangs stellt ticketdirect die Eintrittskarten als Pdf-Datei zur Verfügung. Zum Ausdruck wird ein pdf-Reader benötigt. Der Ausdruck ist nur als DIN A4-Druck und in guter Druckqualität gültig. Der spezifische Barcode auf der ticketdirect-Eintrittskarte wird mit dem einmaligen Einscannen beim Vorstellungsbesuch entwertet. Sofern die Einlasskontrolle nicht per Scanner erfolgt, ist mit der Eintrittskarte auf Verlangen ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen. Bei Unstimmigkeiten mit erworbenen ticketdirect-Karten ist das Staatstheater Cottbus berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

7.4. Kartenkauf per ticketmobile
Im Bestellprozess werden Hersteller und Typ des zur Darstellung der digitalen Eintrittskarte zu verwendenden mobilen Endgerätes (Smartphone oder Tablet) ausgewählt. Nach Abschluss des Kaufvorgangs stellt ticketmobile eine digitale Eintrittskarte zur Anzeige auf mobilen Endgeräten und eine Pdf-Datei zum Ausdruck zur Verfügung. Zum Ausdruck wird ein pdf-Reader benötigt. Der Ausdruck ist nur als DIN A4-Druck und in guter Druckqualität gültig. Der spezifische Barcode der digitalen Eintrittskarte, der auf dem jeweiligen mobilen Endgerät dargestellt wird, sofern alle technischen Anforderungen an das mobile Endgerät erfüllt sind, wird mit dem einmaligen Einscannen beim Vorstellungsbesuch entwertet. Die Sicherstellung der Lesbarkeit der digitalen Eintrittskarte zum Zeitpunkt der Zutrittskontrolle obliegt dem Kunden, weshalb das zusätzliche Mitführen einer ausgedruckten Eintrittskarte empfohlen wird.

7.5. Umtausch oder Rückgabe von Karten
Das Staatstheater Cottbus ist nicht verpflichtet, verkaufte ticketdirect- bzw. ticketmobile-Eintrittskarten zurückzunehmen.

Über www.staatstheater-cottbus.de erworbene Eintrittskarten werden zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos ausfällt. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Falle gegen Rückgabe der ticketdirect- und ticketmobile-Eintrittskarten per Überweisung an die angegebene Bankverbindung. Die ticketdirect- und ticketmobile-Eintrittskarten können zu diesem Zweck auch vom Käufer per Post unter Angabe einer Bankverbindung an den Besucherservice des Staatstheater Cottbus zurückgesandt werden. 

Bei offiziellen Wiederverkäufern erworbene ticketdirect- und ticketmobile-Eintrittskarten können nur dort zurückgegeben werden.

7.6. Versand der Karten
Die Versendung der Eintrittskarten erfolgt von Montag bis Freitag innerhalb von 7 Werktagen per einfachem Postweg an die vom Kunden angegebene Postanschrift oder per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Das Risiko des Kartenversands trägt der Kartenbesteller. Bei Kartenbestellungen, die weniger als 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, werden die bezahlten Karten an der Abendkasse der jeweiligen Spielstätte hinterlegt. Bei Nichtabholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

7.7. Verlust der Eintrittskarten auf dem Versandweg
Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind dem Staatstheater Cottbus spätestens 10 Kalendertage nach Bestellung bzw. im Falle kurzfristiger Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um dem Staatstheater Cottbus die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben – zum Beispiel in Form von Einlassregelungen. Das Staatstheater Cottbus kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies zu Lasten des Eintrittskartenkäufers.

7.8. Reklamationen
Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten bzw. im Falle kurzfristiger Bestellungen bis drei Tage vor Veranstaltung beim Staatstheater Cottbus schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) gegen Vorlage der Originalkarten mitzuteilen, um dem Staatstheater Cottbus die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Das Staatstheater Cottbus kann verspätete Einwendungen ablehnen.

7.9. Widerrufs- und Rückgaberechte
Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht.

7.10. Haftungsausschluss
Das Staatstheater Cottbus übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet unter www.staatstheater-cottbus.de angegebenen Daten sowie für technische Störungen des Internetangebots.

7.11. Hinweis zur Datenspeicherung
Die vom Käufer angegebenen Daten werden zum Zweck der vertraglichen Beziehung bzw. angestrebten vertraglichen Beziehung verarbeitet. Die Daten werden dabei für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Außerdem werden für personenbezogenen Daten des Käufers zum Zweck der Werbung für eigene Veranstaltungen und Aktionen sowie zur Versendung von Informationsmaterial verarbeitet. Um den Käufer über Veranstaltungen und Aktionen des Staatstheater Cottbus informieren zu können, welche zielorientiert auf den Käufer zugeschnitten werden, wird ein Kundenprofil angelegt. Grundlage der Datenverarbeitung hierfür ist Artikel 6 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, der Datenverarbeitung zu widersprechen (gemäß Artikel 21 EU-Datenschutzgrundverordnung), soweit dies nach geltendem Recht möglich ist. Kunden haben auch die Möglichkeit, den o.g. Verarbeitungszwecken getrennt zu widersprechen. Falls der Kunde der Verarbeitung seines Kundenprofiles widerspricht, kann das Staatstheater Cottbus jedoch nicht mehr gezielt über Veranstaltungen oder Aktionen informieren. Verantwortliche Stelle im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung ist die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder), Staatstheater Cottbus, Lausitzer Straße 33, 03046 Cottbus.  Datenschutzbeauftragter der Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder): Birgit Schirmer, datenschutz@bkc-f.de. Im Falle einer Beschwerde ist dem Kunden freigestellt, sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, in Brandenburg zu wenden.

Weitere Informationen unter: http://staatstheater-cottbus.de/service/datenschutz

8. Einlass

Die Foyers der Spielstätten werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet.

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Platz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen der Abendspielleitung, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Veranstaltung gewährt werden kann. Besuchern des Großen Hauses am Schillerplatz, die sich verspätet haben, können bis zur Veranstaltungspause grundsätzlich nur freie Plätze im 2. Rang zur Verfügung gestellt werden.

Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, für ausgewählte Veranstaltungen keinen Nacheinlass zu gewähren.

9. Garderobe/ Verzehr

Die Garderobengebühr für Veranstaltungen des Staatstheater Cottbus ist im Eintrittspreis enthalten.

Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nicht erwünscht.

Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn alle anderen Besucher ihre Garderobe bereits erhalten haben und der Besucher glaubhaft machen kann, dass er der berechtigte Empfänger ist.

Der Verlust einer Garderobenmarke sowie vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke können dem Besucher die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt werden.

Die Aufbewahrung von sperrigen Gegenständen, Wertgegenständen und Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist während den Aufführungen nicht erlaubt. Dies gilt nicht für die Vorstellungen in der Theaterscheune.

10. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten des Staatstheater Cottbus gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 865 bis 984 BGB.

11. Hausordnung

Die Eintrittskarte gilt für den darauf angegebenen Platz. Ein Platzwechsel ist in Einzelfällen mit Zustimmung des Abenddienstpersonals möglich. Besucher, die Uhren mit akustischem Zeitsignal oder Mobiltelefone bei sich tragen, sind gehalten, die Geräte beim Betreten des Zuschauerhauses abzuschalten, um Störungen der anderen Besucher zu vermeiden. Besucher, die den Ablauf der Aufführung stören oder andere Besucher belästigen, können aus dem Zuschauerraum verwiesen und für den Fall, dass von ihnen weitere Störungen zu erwarten sind, von weiteren Aufführungen ausgeschlossen werden. Im Staatstheater Cottbus und seinen Nebenspielstätten besteht ein absolutes Rauchverbot. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Abenddienstpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Eine Haftung für Schäden jeder Art, die ein Besucher den Räumen des Staatstheater Cottbus erleidet, ist auf Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Mitarbeitern oder Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Staatstheater Cottbus auf maximal sechs Monate nach Vorstellungstermin begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

12. Bild- und/oder Tonaufzeichnungen

Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung, auch solche für den privaten Gebrauch, sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Die unbefugte Aufnahme löst Schadensersatzpflichten aus (§ 97 Urhebergesetz). Bei Zuwiderhandlungen ist das Abenddienstpersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Staatstheater Cottbus eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Im Falle einer Sendung oder Veröffentlichung können die Besucher keinerlei Rechte oder Ansprüche gleich welcher Art geltend machen.

13. Schlussklausel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.

14. Änderungen und Ergänzungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so verpflichtet sich der Vertragspartner, sich unter Berücksichtigung des Vertragszweckes durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige gültige Regelungen zu ersetzen. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt davon unberührt.

15. Außergerichtliche Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir weisen darauf hin, dass das Staatstheater Cottbus an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnimmt.

Cottbus, Mai 2018

Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
Staatstheater Cottbus
Der Vorstand

 

Abonnementsbedingungen

Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) – Staatstheater Cottbus

1.1 Abonnementvertrag
Ein Abonnementvertrag kommt mit dem Eingang der eigenhändig unterschriebenen Bestellung beim Staatstheater Cottbus zustande, es sei denn, das Staatstheater Cottbus erklärt binnen 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass es einem Vertragsabschluss widerspricht. Diese Abonnementbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Abonnementverträge Anwendung, soweit diese keine speziellen Regelungen enthalten.

1.2 Verlängerung des Abonnements
Das Abonnement kann nur für die vollständige Spielzeit abgeschlossen werden, eine vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 15. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird (gilt nicht für Wahlabonnements).

Seit dem 01. März 2022 gilt eine geänderte Gesetzeslage. Neue Abonnementverträge werden zunächst für eine Spielzeit abgeschlossen und verlängern sich stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn der Vertrag nicht bis zum 15. Mai der laufenden Spielzeit durch den Abonnenten gekündigt wird. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

1.3 Übertragbarkeit des Abonnements
Das Abonnement ist übertragbar.

2. Zahlungsweise

Es besteht grundsätzlich die Wahl zwischen der Möglichkeit einer einmaligen Zahlung des Gesamtbetrages oder der Zahlung in Raten: Der Gesamtbetrag wird bis zum 15. Oktober gezahlt oder in 4 Raten (15. Oktober / 15. Dezember / 15. Februar / 15. April – nur im Lastschriftverfahren möglich) fällig und ist entsprechend zu entrichten.

Bei Zahlung per Lastschrift (nur wenn eine SEPA-fähige Einzugsermächtigung vorliegt): Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Sonn- oder Feiertag, dann ist der Einzugstermin der nächste Werktag.

Eine Änderung der Zahlungsweise ist nur bis zum 15. Mai eines Jahres möglich. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Kundennummer das Staatstheater Cottbus zu leisten. Die Bankverbindung lautet:

IBAN DE31 1805 0000 3204 1191 99
Sparkasse Spree-Neiße
BIC WELADED1CBN

Eine Bareinzahlung im Besucherservice ist möglich. Die Kundennummer und Rechnungsnummer ist der Abonnementrechnung zu entnehmen (wird zusammen mit den Abonnementkarten versandt). Das Staatstheater Cottbus behält sich die anderweitige Verfügung über den Platz bis zur Entrichtung des Gesamtbetrages bzw. der jeweiligen Rate vor.

3. Tauschen festgelegter Veranstaltungen

Können festgelegte Vorstellungen nicht besucht werden, so kann der Abonnent bis zu dreimal je Spielzeit Vorstellungen tauschen. Konzertabonnements werden nur ein Mal pro Spielsaison getauscht. Im Falle eines Tausches muss die Abonnementkarte spätestens bis einen Werktag vor dem Tag der Vorstellung, die nicht besucht werden kann, beim Besucherservice vorliegen. Der Abonnent erhält in diesem Fall eine Platzkategorie bezogenen Umtauschschein, der zu einem anderen Vorstellungsbesuch berechtigt. Dieser muss für eine Vorstellung innerhalb der laufenden Spielzeit eingelöst werden. Danach verliert dieser seine Gültigkeit. Die Einlösung des Umtauschscheines erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung und auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Steht bei Einlösung des Umtauschscheins die abonnierte Platzgruppe nicht zur Verfügung, so erhält der Abonnent bei Verfügbarkeit die nächst niedrigere Preisklasse. Es erfolgt keine Verrechnung oder Auszahlung der Differenz. Für verloren gegangene Umtauschscheine wird kein Ersatz gewährt. Die Umtauschscheine können grundsätzlich nicht bei Premieren, an Silvester, zu Gastspielen und Sonderveranstaltungen eingelöst werden. Repertoire-Umtauschscheine gelten nicht für Konzerte.

Bei verspätetem Vorlegen der Abonnementkarte ist ein Tausch nicht mehr möglich.

Die Tauschgebühr beträgt EUR 2,00 pro Karte.

4. Veranstaltungsänderungen

Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für eine infolge höherer Gewalt ausgefallene oder vom Besucher versäumte Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Ist der Ausfall durch andere Gründe (z. B. betriebliche Störungen, Streik, notwendige bauliche Maßnahmen, behördliche Anordnung, Stromausfall) bedingt, wird sich das Staatstheater Cottbus bemühen, eine Ersatzvorstellung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird in der Regel der Eintrittspreis in Form eines Umtauschscheins (gültig für Vorstellungen der laufenden Spielzeit) zurückerstattet. Eine Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Theaterleitung.

5. Platzänderungen

Für die Vorstellungen im Großen Haus erhalten Sie einen Stammplatz. Ein Platzwechsel ist jedoch nur vor Beginn der Spielzeit möglich. Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, aus künstlerischen oder technischen Gründen in Ausnahmefällen Platzänderungen vorzunehmen. Für Vorstellungen in allen anderen Spielstätten werden keine Stammplätze angeboten.

6. Abonnementkarten

Die Abonnementkarten werden in der Regel ab dem 1. Juni vom Besucherservice auf Wunsch des Abonnenten zur Abholung bereitgehalten. Andernfalls werden die Abonnementkarten versandt. Das Risiko der Versendung trägt der Abonnent. Auf den Karten sind die festgelegten Vorstellungsdaten für die gesamte Spielzeit vermerkt. Abweichende Bedingungen bleiben vorbehalten. Sie werden vom Staatstheater Cottbus veröffentlicht.

7. Adressänderungen

Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung sind dem Besucherservice schriftlich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.

8. Hinweis zur Datenspeicherung

Die vom Abonnenten angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der vertraglichen Beziehung (§ 28 Abs. 1 Seite 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz) und zur Information über eigene Produkte gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Der Abonnent jederzeit die Möglichkeit, der Datenspeicherung zu widersprechen (soweit dies nach dem geltenden Recht möglich ist). Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt(Oder), Staatstheater Cottbus, Lausitzer Straße 33, 03046 Cottbus.

Weitere Informationen unter: http://staatstheater-cottbus.de/service/datenschutz

Cottbus im Mai 2018

Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
Staatstheater Cottbus
Der Vorstand

 

Vertrag Wahlabonnement

Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) – Staatstheater Cottbus

1.1 Wahlabonnement
Ein Vertrag kommt mit dem Eingang der eigenhändig unterschriebenen Bestellung oder mit der vollständigen Bezahlung beim Staatstheater Cottbus zustande, es sei denn, das Staatstheater Cottbus erklärt binnen 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass es einem Vertragsabschluss widerspricht. Die 10er- und 5er-Wahlabonnements können nur für die vollständige Spielzeit erworben werden, eine vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Verträge Anwendung, soweit diese keine speziellen Regelungen enthalten.

1.2 Übertragbarkeit
Die Wahlabonnementgutscheine sind übertragbar.

2. Veranstaltungsänderungen

Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für eine infolge höherer Gewalt ausgefallene oder vom Besucher versäumte Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Ist der Ausfall durch andere Gründe (z. B. betriebliche Störungen, Streik, notwendige bauliche Maßnahmen, behördliche Anordnung, Stromausfall) bedingt, wird sich das Staatstheater Cottbus bemühen, eine Ersatzvorstellung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird in der Regel der Eintrittspreis in Form eines Umtauschscheins (gültig für Vorstellungen der laufenden Spielzeit) zurückerstattet. Eine Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Theaterleitung.

3. Einlösung der Wahlabonnementgutscheine

Die Wahlabonnementgutscheine können im Staatstheater Cottbus, in Abhängigkeit von der Verkaufslage, für die gekaufte Preiskategorie eingesetzt werden. Die Einlösung muss für Vorstellungen der Spielzeit, für die die Wahlabonnementgutscheine gekauft wurden, erfolgen. Der Inhaber der 10er- und 5er-Wahlabonnementkarten kann maximal zwei Wahlabonnementgutscheine pro Vorstellung vor Ort im Besucherservice einlösen oder an diese auf dem Postweg übersenden. Im Falle der Zusendung des Gutscheins an den Besucherservice trägt der Inhaber das Risiko der Versendung.

Die 10er- und 5er-Wahlabonnementgutscheine können für Repertoire-Vorstellungen des Staatstheater Cottbus eingesetzt werden. Die Einlösung der Wahlabonnementgutscheine kann in jede Vorstellung der Wahl (Premieren, Konzerte, Silvester, Sonderveranstaltungen und Gastspiele ausgenommen) der laufenden Spielzeit erfolgen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung und auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Steht bei Wahlabonnementgutscheineinlösung die gekaufte Platzgruppe nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer niedrigeren Preisklasse möglich. Es erfolgt keine Verrechnung oder Auszahlung der Differenz. Für verloren gegangene Gutscheine wird kein Ersatz gewährt.

4. Virtuelle Wahlabonnementgutscheine

Die virtuellen Wahlabonnementgutscheine werden im Ticketsystem verwaltet. Es werden  keine Wahlabonnementgutscheine ausgedruckt.

5. Zahlungsweise

Die Bezahlung der 10er- und 5er-Wahlabonnementgutscheine erfolgt in Form der einmaligen Zahlung des Gesamtbetrages. Nach Zahlungseingang sind die Gutscheine aktiviert und einlösbar. Es besteht die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten:

1. Der Gesamtbetrag wird auf das Konto des Staatstheater Cottbus überwiesen. Die Bankverbindung lautet: IBAN DE31 1805 0000 3204 1191 99 bei der Sparkasse Spree-Neiße BIC WELADED1CBN.

2. Im Besucherservice ist eine direkte Bezahlung per Kreditkarte, EC-Karte und Bargeld möglich.

Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungs-und Kundennummer zu leisten. Die Daten sind der Rechnung zu entnehmen.

6. Adressänderungen

Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung sind dem Abonnementservice schriftlich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.

HINWEIS ZUR DATENSPEICHERUNG
Die vom Wahlabonnenten angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der vertraglichen Beziehung (§ 28 Abs. 1 Seite 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz) und zur Information über eigene Produkte gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Der Wahlabonnent hat jederzeit die Möglichkeit, der Datenspeicherung zu widersprechen (soweit dies nach dem geltenden Recht möglich ist). Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt(Oder), Staatstheater Cottbus, Lausitzer Straße 33, 03046 Cottbus.

Weitere Informationen unter: http://staatstheater-cottbus.de/service/datenschutz

Cottbus im Mai 2018

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