AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) – Staatstheater Cottbus
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) – Staatstheater Cottbus (nachstehend Staatstheater Cottbus genannt). Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, eines Gutscheins, weiterer Waren des Staatstheater Cottbus oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten die Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit in den Abonnementsbedingungen des Staatstheater Cottbus keine speziellen Regelungen getroffen sind.
2. Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne, Besetzungen sowie die Anfangszeiten der Veranstaltungen sind aus den regelmäßigen offiziellen Veröffentlichungen des Staatstheater Cottbus ersichtlich. Für die Angaben in dem Spielplan, auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen kann keine Gewähr übernommen werden. Änderungen bleiben vorbehalten.
3. Eintrittspreise
Die geltenden Eintrittspreise werden für jede Spielzeit in der Regel neu festgelegt. Das Staatstheater Cottbus gibt diese in ihren Publikationen bekannt. Im Verlauf einer Saison kann es je Veranstaltungstermin in Abhängigkeit zum Verkaufsstand zu Preisanpassungen kommen. Aktuelle Informationen sind unter www.staatstheater-cottbus.de im jeweiligen Vorstellungstermin zu finden.
3.1. Ermäßigungen
Ermäßigungen erhalten Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, Schüler, Studenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr sowie Dienstleistende im Bundesfreiwilligendienst und in gleichgestellten Diensten; Menschen mit Behinderungen ab 80%; Behinderte, bei denen ein Begleiter im Ausweis vermerkt ist, Leistungsberechtigte gemäß SGB II und SGB XII. Ermäßigungsberechtigungsnachweise sind beim Kauf der Eintrittskarten sowie beim Einlass auf Verlangen vorzulegen. Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen und alle Plätze in der Platzgruppe „A“.
Die Vorlage solcher Nachweise nach Erwerb der Eintrittskarten berechtigt nicht zur Rückerstattung des etwaigen Differenzbetrages zum gezahlten Kartenpreis. Für Besuchergruppen, deren Mitglieder keinen Anspruch auf eine andere Ermäßigung haben, gelten folgende Gruppenermäßigungen: ab 10 Personen 10% auf den Gesamtpreis. Ausgenommen sind Gruppen aus Schulen und Kindereinrichtungen. Für Schulen und Kindereinrichtungen werden in der Regel besondere Ermäßigungen gewährt. Für weitere Sonderveranstaltungen wird die Ermäßigung von Fall zu Fall festgelegt. Informationen sind unter www.staatstheater-cottbus.de zu finden. Sofern für Gruppen bestellte Eintrittskarten nicht bis 7 Tage vor der Veranstaltung abgeholt werden oder die Bestellung nicht bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich storniert wurde, kann dem Besteller der Eintrittskartenpreis in Rechnung gestellt werden.
4. Kartenabgabe
4.1. Kartenverkauf / Vorverkauf
Die Eintrittskarten sind an den Tages- und Abendkassen des Staatstheater Cottbus oder an den Vorverkaufsstellen des Staatstheater Cottbus erhältlich. In der Regel öffnet die Abendkasse eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, auch bei Vor- und Nachmittagsveranstaltungen. An den Abendkassen werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Dies gilt auch für die Vor- und Nachmittagskassen. In Ausnahmefällen können die Öffnungszeiten der Veranstaltungskassen eingeschränkt werden. Der Saison-Vorverkauf beginnt zu den in der Spielzeitvorschau und in den sonstigen Veröffentlichungen des Staatstheater Cottbus jeweils genannten Zeitpunkten. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Änderungen bleiben vorbehalten.
Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Eintrittskarten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Das Staatstheater Cottbus behält sich außerdem vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
Über die Internetseite www.staatstheater-cottbus.de können Eintrittskarten, Geschenkgutscheine, Artikel und Abos erworben werden. Die Zahlung erfolgt über Kreditkarte oder PayPal.
Bei Einlösung wird über den Restbetrag ein neuer Geschenkgutschein ausgegeben. Geschenkgutscheine können nicht nachträglich auf eine bereits getätigte Bestellung angerechnet werden. Für verloren gegangene Geschenkgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
4.2. Gültigkeit
Eintrittskarten, TheaterCards, Umtauschscheine oder andere Wertvordrucke des Staatstheater Cottbus gelten nur für den darauf vermerkten Veranstaltungstermin oder Zeitraum.
Geschenkgutscheine sind gültig bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Ausstellung des Gutscheins.
4.3. Vorbestellungen und Abholung
Vorbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs persönlich, telefonisch und schriftlich entgegengenommen. Eingehende Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet. Die Bestellung ist dann verbindlich, wenn sie vom Besucherservice bestätigt ist.
Für die Abholung bestellter Eintrittskarten sind die vom Besucherservice mitgeteilten Reservierungsfristen verbindlich. Bestellte und noch nicht bezahlte Eintrittskarten sind innerhalb von 7 Tagen im Besucherservice des Staatstheater Cottbus abzuholen.
Erfolgt die Abholung und Bezahlung bestellter Eintrittskarten nicht innerhalb der Frist, werden diese nach Ablauf für den Verkauf freigegeben.
Bereits bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch gegen Berechnung einer Gebühr in Höhe von EUR 5,00 zugesandt werden. Kosten und Risiken der Versendung trägt der Besteller.
Ergänzende Regelungen oder abweichende Bedingungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden vom Staatstheater Cottbus veröffentlicht.
4.4. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von erworbenen Eintrittskarten ist zu einem höheren Preis als auf der Eintrittskarte angegebene Endpreis untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zugangsberechtigung der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
Beim Wiederverkauf von Eintrittskarten über das eigene Kundenkonto des Eintrittskarteninhabers über www.stattstheater-cottbus.de werden Servicegebühren einbehalten.
4.5. Bereitstellung an der Abendkasse
Als Abendkasse wird jede Kartenverkaufskasse der jeweiligen Spielstätte bezeichnet.
In der Regel öffnet die Abendkasse eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, auch bei Vor- und Nachmittagsveranstaltungen. In Ausnahmefällen können die Öffnungszeiten der Veranstaltungskassen eingeschränkt werden.
Für die Abendkasse werden keine unbezahlten Eintrittskarten hinterlegt.
4.6. Bezahlung
Im Besucherservice, an der Abendkasse im Großen Haus und in jeder Nebenspielstätte wird Barzahlung akzeptiert. Kartenzahlung ist im Besucherservice, an den Abendkassen im Großen Haus und in der Kammerbühne möglich.
Werden im Freiverkauf erworbene Eintrittskarten versandt, wird eine Zahlungsaufforderung per E-Mail (Paylink) versandt. Nach Zahlung können die Tickets heruntergeladen werden. Sollten in Ausnahmefällen Eintrittskarten per Rechnung versandt werden, sind diese innerhalb einer 14-tägigen Zahlungsfrist nach Erhalt und ohne Abzug durch Überweisung auf das angegebene Konto unter Zusatz der Rechnungsnummer sowie der Kundennummer zu bezahlen.
4.7. Reklamationen
Der Käufer von Eintrittskarten ist verpflichtet, diese unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen und alle Mängel unverzüglich vor dem Veranstaltungstag beim Besucherservice des Staatstheater Cottbus anzuzeigen. Reklamationen können nur gegen Rückgabe der Originalkarten geprüft werden. Nach Ablauf des Veranstaltungstages sind Reklamationen grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Kartenrückgabe
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Sofern aus Kulanzgründen eine Rückgabe zugelassen wird, ist dies nur gegen eine andere Veranstaltung oder Gutschein möglich, wird eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5,00 Euro pro Karte berechnet. Differenzbeträge werden nicht erstattet.
Ersatz für verfallende Eintrittskarten wird nicht geleistet. Wird ein anderes Werk gespielt als das beim Kauf der Eintrittskarten angekündigte, können die nicht entwerteten Originalkarten bis zum Aufführungstermin gegen einen Theatergutschein getauscht oder gegen Erhalt des Kartenpreises zurückgegeben werden. Wird eine Vorstellung abgesagt, bemüht sich das Staatstheater Cottbus, eine Ersatzaufführung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird ein Gutschein gewährt.
Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Eintrittskarten.
Bei Veranstaltungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Veranstaltung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld gegen Rückgabe der Originalkarten beim Besucherservice erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für Open Air-Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen, die vom Staatstheater Cottbus im Einzelfall festgelegt und auf geeignetem Wege bekannt gemacht werden.
Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere wird für eine vom/von der Besucher*in, auch in Folge von höherer Gewalt, versäumte Vorstellung sowie verfallene Karten oder Gutscheine, kein Ersatz geleistet. Vergebliche Aufwendungen des Besuchers (Reisekosten u.ä.) können in keinem Fall ersetzt werden.
Bei offiziellen Wiederverkäufern erworbene Eintrittskarten können diese nur dort zurückgegeben werden.
6. Kartenverlust
Bei Verlust einer Eintrittskarte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche gegen das Staatstheater Cottbus auf Ausstellung einer Ersatzkarte.
Falls eine Ersatzkarte ausgestellt wurde, und es werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.
Der Nachdruck einer Eintrittskarte wird mit 1,00 EUR berechnet.
7. Regelungen für den digitalen Kartenkauf
Im Spielplan besteht die Möglichkeit, unter www.staatstheater-cottbus.de Eintrittskarten online kaufen. Bei den Vorstellungsterminen stehend befindet sich der Link „Tickets“ über den Tickets im Webshop gebucht und direkt erworben werden. Die Zahlung erfolgt per PayPal oder Kreditkarte. Hierbei werden alle Kunden-, Auftrags- und Bezahldaten SSL-verschlüsselt übertragen.
7.1. Vertragsabschluss, Fälligkeit und Zahlung
Bei Ticketbestellungen über www.staatstheater-cottbus.de wird der Vertrag einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits verbindlich durch Anklicken des entsprechenden Bestellbuttons geschlossen. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Zahlung.
7.2. Rückbuchung und Bankgebühren
Sollte durch fehlerhafte Eingabe der Bankverbindung oder Kreditkartendaten bzw. das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die anfallenden Bankgebühren in Höhe von mindestens EUR 3,00 werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.3. Kartenkauf per ticketdirect
Nach Abschluss des Kaufvorgangs stellt ticketdirect die Eintrittskarten als Pdf-Datei zur Verfügung. Zum Ausdruck wird ein pdf-Reader benötigt. Der Ausdruck ist nur als DIN A4-Druck und in guter Druckqualität gültig. Der spezifische Barcode auf der ticketdirect-Eintrittskarte wird mit dem einmaligen Einscannen beim Vorstellungsbesuch entwertet. Sofern die Einlasskontrolle nicht per Scanner erfolgt, ist mit der Eintrittskarte auf Verlangen ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen. Bei Unstimmigkeiten mit erworbenen ticketdirect-Karten ist das Staatstheater Cottbus berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
7.4. Kartenkauf per ticketmobile
Im Bestellprozess werden Hersteller und Typ des zur Darstellung der digitalen Eintrittskarte zu verwendenden mobilen Endgerätes (Smartphone oder Tablet) ausgewählt. Nach Abschluss des Kaufvorgangs stellt ticketmobile eine digitale Eintrittskarte zur Anzeige auf mobilen Endgeräten und eine Pdf-Datei zum Ausdruck zur Verfügung. Zum Ausdruck wird ein pdf-Reader benötigt. Der Ausdruck ist nur als DIN A4-Druck und in guter Druckqualität gültig. Der spezifische Barcode der digitalen Eintrittskarte, der auf dem jeweiligen mobilen Endgerät dargestellt wird, sofern alle technischen Anforderungen an das mobile Endgerät erfüllt sind, wird mit dem einmaligen Einscannen beim Vorstellungsbesuch entwertet. Die Sicherstellung der Lesbarkeit der digitalen Eintrittskarte zum Zeitpunkt der Zutrittskontrolle obliegt dem Kunden, weshalb das zusätzliche Mitführen einer ausgedruckten Eintrittskarte empfohlen wird.
Online gekaufte Tickets können in der Wallet App gespeichert und am Einlass auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Ein Ausdrucken des Tickets ist damit nicht mehr notwendig.
7.5. Umtausch oder Rückgabe von Karten
Das Staatstheater Cottbus ist nicht verpflichtet, verkaufte eTickets zurückzunehmen.
Über www.staatstheater-cottbus.de erworbene Eintrittskarten werden zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos ausfällt. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Falle gegen Rückgabe der e-Tickets gegen Gutschein. Die online gekauften Eintrittskarten können zu diesem Zweck auch vom Käufer an den Besucherservice des Staatstheater Cottbus zurückgesandt werden.
Bei offiziellen Wiederverkäufern erworbene eTickets können nur dort zurückgegeben werden.
7.6. Reklamationen
Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten bzw. im Falle kurzfristiger Bestellungen bis drei Tage vor Veranstaltung beim Staatstheater Cottbus schriftlich gegen Vorlage der Originalkarten mitzuteilen, um dem Staatstheater Cottbus die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Das Staatstheater Cottbus kann verspätete Einwendungen ablehnen.
7.7. Widerrufs- und Rückgaberechte
Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht.
7.8. Haftungsausschluss
Das Staatstheater Cottbus übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet unter www.staatstheater-cottbus.de angegebenen Daten sowie für technische Störungen des Internetangebots.
7.9. Hinweis zur Datenspeicherung
Die vom Käufer angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Begründung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Beziehung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Darüber hinaus verarbeitet das Staatstheater Cottbus Daten, um über eigene Veranstaltungen, Angebote und Aktionen zu informieren sowie Informationsmaterial zu versenden. Zu diesem Zweck kann ein Kundenprofil erstellt werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Kunde kann der Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit ganz oder teilweise widersprechen (Art. 21 DSGVO). Verantwortliche Stelle: Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder), Staatstheater Cottbus, Lausitzer Straße 33, 03046 Cottbus. Datenschutzbeauftragte: Birgit Schirmer, datenschutz@bkc-f.de
Weitere Informationen unter: http://staatstheater-cottbus.de/service/datenschutz
8. Einlass
Die Foyers der Spielstätten werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet. In Ausnahmefällen können die Öffnungszeiten eingeschränkt werden.
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nur zu einem geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Platz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Es liegt im Ermessen der Abendspielleitung, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Veranstaltung gewährt werden kann. Besuchern des Großen Hauses am Schillerplatz, die sich verspätet haben, können bis zur Veranstaltungspause grundsätzlich nur freie Plätze im 2. Rang zur Verfügung gestellt werden.
Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, für ausgewählte Veranstaltungen keinen Nacheinlass zu gewähren.
9. Garderobe/ Verzehr
Die Garderobengebühr für Veranstaltungen des Staatstheater Cottbus ist im Eintrittspreis enthalten.
Die Mitnahme von Mänteln, großen Taschen, Rucksäcken, Schirmen sowie sonstigen sperrigen Gegenständen in den Zuschauerraum ist nicht gestattet. Diese Gegenstände sind in der Garderobe abzugeben. Es erfolgt keine Aufbewahrung von sperrigen Gegenständen, Bargeld, Wertsachen, Schmuck und Tieren u.ä. seitens des Staatstheater Cottbus.
Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die Garderobe nur dann ausgehändigt werden, wenn der/die Besucher*in seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Für die Wiederbeschaffung der Garderobenmarke sind dem Staatstheater Cottbus 10,00 EUR zu ersetzen.
Speisen und Getränke dürfen nicht mit in den Zuschauerbereich mitgenommen werden. Dies gilt nicht für die Vorstellungen in der Theaterscheune.
10. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten des Staatstheater Cottbus gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 865 bis 984 BGB.
11. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt der Theaterleitung, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen bedienen. Den Anweisungen des Personals des Staatstheater Cottbus ist Folge zu leisten. Besuchern*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher*innen belästigen. Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein/eine Besucher*in unberechtigterweise den Platz, kann das Staatstheater Cottbus den Differenzbetrag erheben oder den/die Besucher*in auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen. Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen oder störenden Lichtquellen dürfen während der Vorstellung nicht genutzt werden und sind daher auszuschalten. In den Spielstätten des Staatstheater Cottbus besteht ferner ein absolutes Rauchverbot.
12. Bild- und/oder Tonaufzeichnungen
Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung, auch solche für den privaten Gebrauch, sind verboten. Das Staatstheater Cottbus behält sich hierbei sämtliche rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, vor. Bei Zuwiderhandlungen ist das Abenddienstpersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von dem Staatstheater Cottbus verwahrt. Sie werden an den/die Eigentümer*in erst wieder ausgehändigt, wenn dieser die Löschung der Aufzeichnung dem Staatstheater Cottbus nachgewiesen hat. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von dem Staatstheater Cottbus ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung versendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Werden solche Aufnahmen im Rahmen einer Vorstellung gemacht, wird in Aushängen darauf hingewiesen. Es besteht die Möglichkeit gegenüber den ermächtigten Personen einer Aufnahme der eigenen Person zu widersprechen.
13. Haftung
Eine Haftung für Schäden jeder Art, die ein/eine Besucher*in in den Räumen des Staatstheater Cottbus erleidet, ist auf Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Mitarbeitern*innen oder Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen*innen des Staatstheater Cottbus auf maximal sechs Monate nach Vorstellungstermin begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
14. Inkraftreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
15. Außergerichtliche Streitbeilegung
Das Staatstheater Cottbus ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
Cottbus, Mai 2026
Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
Staatstheater Cottbus
Der Vorstand
Abonnementsbedingungen
Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) – Staatstheater Cottbus
1.1 Abonnementvertrag
Ein Abonnementvertrag kommt mit dem Eingang der eigenhändig unterschriebenen Bestellung beim Staatstheater Cottbus zustande, es sei denn, das Staatstheater Cottbus erklärt binnen 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass es einem Vertragsabschluss widerspricht. Diese Abonnementbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Abonnementverträge Anwendung, soweit diese keine speziellen Regelungen enthalten.
1.2 Verlängerung des Abonnements
Das Abonnement kann in den ersten beiden Spielzeiten nur für eine vollständige Spielzeit abgeschlossen werden. Nach der ersten Spielzeit, verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 15. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist. Das Abonnement kann dann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Abonnementpreis entsprechend der noch nicht stattgefundenen Abonnement-Vorstellungen anteilig rückerstattet; ausgenommen sind vom Abonnenten getauschte Vorstellungen sowie die bereits eingelöste Vorstellung nach Wahl. Die Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn bereits 75% des Abonnements abgespielt sind. Eine Kündigungsbestätigung und Rückerstattung kann nur nach Rückgabe der Abonnementskarten erfolgen.
1.3 Übertragbarkeit des Abonnements
Das Abonnement ist übertragbar.
2. Zahlungsweise
Es besteht grundsätzlich die Wahl zwischen der Möglichkeit einer einmaligen Zahlung des Gesamtbetrages oder der Zahlung in Raten: Der Gesamtbetrag wird bis zum 15. Oktober gezahlt oder in 4 Raten (15. Oktober / 15. Dezember / 15. Februar / 15. April – nur im Lastschriftverfahren möglich) fällig und ist entsprechend zu entrichten.
Bei Zahlung per Lastschrift (nur wenn eine SEPA-fähige Einzugsermächtigung vorliegt): Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Sonn- oder Feiertag, dann ist der Einzugstermin der nächste Werktag.
Eine Änderung der Zahlungsweise ist nur bis zum 15. Mai eines Jahres möglich. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Kundennummer das Staatstheater Cottbus zu leisten. Die Bankverbindung lautet:
IBAN DE31 1805 0000 3204 1191 99
Sparkasse Spree-Neiße
BIC WELADED1CBN
Eine Bareinzahlung im Besucherservice ist möglich. Die Kundennummer und Rechnungsnummer ist der Abonnementrechnung zu entnehmen (wird zusammen mit den Abonnementkarten versandt). Das Staatstheater Cottbus behält sich die anderweitige Verfügung über den Platz bis zur Entrichtung des Gesamtbetrages bzw. der jeweiligen Rate vor.
3. Tauschen festgelegter Veranstaltungen
Können festgelegte Vorstellungen nicht besucht werden, so kann der Abonnent bis zu dreimal je Spielzeit Vorstellungen tauschen. Konzertabonnements werden nur ein Mal pro Spielsaison getauscht. Im Falle eines Tausches muss die Abonnementkarte spätestens bis einen Werktag (Montag–Samstag bis 13.00 Uhr) vor dem Tag der Vorstellung, die nicht besucht werden kann, beim Besucherservice vorliegen. Bei verspätetem Vorlegen der Abonnementkarte ist ein Tausch nicht mehr möglich. Der Abonnent erhält in diesem Fall eine Platzkategorie bezogenen Umtauschschein, der zu einem anderen Vorstellungsbesuch innerhalb der gleichen Produktion der laufenden Spielzeit berechtigt. Danach verliert dieser seine Gültigkeit. Die Einlösung des Umtauschscheines erfolgt im Rahmen des Vorverkaufs. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung und auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Steht bei Einlösung des Gutscheines die abonnierte Platzkategorie nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer höheren Preisklasse gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preisklasse, kann eine Verrechnung nicht erfolgen. Es erfolgt keine Verrechnung oder Auszahlung der Differenz. Für verloren gegangene Umtauschscheine wird kein Ersatz gewährt. Die Umtauschscheine können grundsätzlich nicht bei Premieren, an Silvester, zu Gastspielen und Sonderveranstaltungen eingelöst werden. Repertoire-Umtauschscheine gelten nicht für Konzerte.
Die Tauschgebühr beträgt EUR 3,00 pro Karte.
4. Veranstaltungsänderungen
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für eine infolge höherer Gewalt ausgefallene oder vom Besucher versäumte Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Ist der Ausfall durch andere Gründe (z. B. betriebliche Störungen, Streik, notwendige bauliche Maßnahmen, behördliche Anordnung, Stromausfall) bedingt, wird sich das Staatstheater Cottbus bemühen, eine Ersatzvorstellung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird in der Regel der Eintrittspreis in Form eines Umtauschscheins (gültig für Vorstellungen der laufenden Spielzeit) zurückerstattet. Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.
5. Platzänderungen
Für die Vorstellungen im Großen Haus erhalten Sie einen Stammplatz. Ein Platzwechsel ist jedoch nur vor Beginn der Spielzeit möglich. Das Staatstheater Cottbus behält sich vor, aus künstlerischen oder technischen Gründen in Ausnahmefällen Platzänderungen vorzunehmen. Für Vorstellungen in allen anderen Spielstätten werden keine Stammplätze angeboten.
6. Abonnementkarten
Die Abonnementkarten werden in der Regel vom Besucherservice vor Beginn der Spielzeit kostenfrei versandt. Das Risiko der Versendung trägt der Abonnent. Auf den Karten sind die festgelegten Vorstellungsdaten für die gesamte Spielzeit vermerkt. Abweichende Bedingungen bleiben vorbehalten. Sie werden vom Staatstheater Cottbus veröffentlicht.
7. Adressänderungen
Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung sind dem Besucherservice schriftlich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.
8. Hinweis zur Datenspeicherung
Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Beziehung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Information über eigene Veranstaltungen, Angebote und Produkte der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse an Direktwerbung).
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder Sie haben ausdrücklich eingewilligt.
-
Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
-
Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
-
Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO)
-
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
-
Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Weitere Informationen unter: http://staatstheater-cottbus.de/service/datenschutz
Cottbus im Mai 2026
Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
Staatstheater Cottbus
Der Vorstand
TheaterCard Bedingungen
Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) – Staatstheater Cottbus
Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Staatstheaters Cottbus gelten mit dem Erwerb einer TheaterCard sowie der Verlängerung einer bestehenden TheaterCard zwischen dem/der TheaterCard-Inhaber:*in und dem Staatstheater Cottbus die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart:
1.1 TheaterCard 50 und 90
Für die Dauer von 12 Monaten ab Kauf- bzw. Wunschdatum erhalten die Card-Inhaber*innen 50 Prozent Ermäßigung auf den Normalpreis. Die TheaterCard ist personalisiert und nicht übertragbar. Der Ermäßigungsvorteil gilt für eine Eintrittskarte pro Vorstellung in allen Platzgruppen nach Verfügbarkeit für eine unbegrenzte Anzahl von Vorstellungsterminen. Bei der TheaterCard 90 gilt der Ermäßigungsvorteil für jeweils zwei Eintrittskarten pro Vorstellungstermin, mindestens eine Person muss Inhaber der TheaterCard 90 sein. Gültigkeit besteht für alle Vorstellungen inklusive Premieren und Konzerte des Philharmonischen Orchesters des Staatstheater Cottbus ab Spielzeit 25.26, nicht jedoch für Gastspiele und Sonderveranstaltungen sowie Silvester- und Neujahrskonzerte. Eine Kombination von TheaterCards und anderen Ermäßigungen wie Abo- und Rabatt-Aktionen oder Sonderaktionen ist ausgeschlossen. Die Vorstellungen, die mit der TheaterCard besucht werden, müssen im Gültigkeitszeitraum der TheaterCard liegen. Sowohl die TheaterCard als auch ein Lichtbildausweis sind unaufgefordert beim Kauf sowie beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen.
Für die Ausstellung der personalisierten TheaterCard ist die Erstellung eines aktuellen Kundenbildes erforderlich. Das Kundenbild dient ausschließlich der Erstellung der TheaterCard und wird nicht gespeichert. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung oder Nutzung findet nicht statt. Die personalisierteTheaterCard ist unaufgefordert beim Kauf sowie beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen.
1.2 Bei Verlust kann eine neue TheaterCard gegen eine Gebühr von 15 € ausgestellt werden.
2. Zahlungsweise
Die Bezahlung der TheaterCards erfolgt in Form der einmaligen Zahlung des Gesamtbetrages. Nach Zahlungseingang bzw. zum gewünschten Beginn der Gültigkeit sind die TheaterCards aktiviert und einsetzbar.
3. Adressänderungen
Änderungen des Namens, der Anschrift sind dem Besucherservice schriftlich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.
HINWEIS ZUR DATENSPEICHERUNG
Die von der/dem TheaterCard-Inhaber*in angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Information über eigene Angebote und Leistungen verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ist:
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu Ihren Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch etc.) finden Sie unter:
Weitere Informationen unter: http://staatstheater-cottbus.de/service/datenschutz
Cottbus im Mai 2026
Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder)
Staatstheater Cottbus
Der Vorstand